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/ 06.06.2013
Markus Pallek

Der Minderheitenschutz im deutschen Verfassungsrecht. Eine analytische Untersuchung des Begriffs sowie der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Stellung der ethnischen, nationalen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland. vor dem Hintergrund der völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2001 (Schriften zum Staats- und Völkerrecht 92); XXII, 775 S.; brosch., 91,- €; ISBN 3-631-38657-5
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: D. Blumenwitz. - Genauso umfangreich wie der informative Untertitel fällt auch das dazugehörige Buch aus, das nicht nur seitenmäßig mehr als eine Dissertation abgeben könnte; hinter den folgenden Inhaltsandeutungen verbirgt sich ein Reichtum an Analysen. Der Autor setzt nach einer Begriffserklärung (keiner Analyse) mit der Beschreibung der verfassungsrechtlich anerkannten Minderheiten ein und diskutiert auch andere Gruppen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass man andere als die autochthonen Gruppen in einem rechtlichen Sinne nicht als Minderheiten behandeln sollte, auch nicht als neue, weil deren unterschiedliche Problemlagen unterschiedliche Lösungen verlangten, auch wenn beide schutzbedürftig seien. Diese Linie hält er auch bei der Diskussion des völkerrechtlichen Schrifttums ein, das wohl eher einem weiten Minderheitenbegriff zugeneigt ist. Völker- und europarechtliche Vorgaben werden in einem eigenen Kapitel dargelegt, nachdem eine Geschichte des Minderheitenschutzes ausgehend vom Nürnberger Religionsfrieden 1532 gezeichnet wurde. An eine Analyse des Grundgesetzes schließt sich eine Rekapitulation und Diskussion der Initiative von 1994 an, deren Versuch, einen Minderheitenschutzartikel in das Grundgesetz zu schreiben, letztlich scheiterte. Der Autor selbst bedauert dies: "Eine Minderheitenschutzbestimmung im Grundgesetz sollte als Grundrecht konzipiert werden, das sowohl individualrechtliche als auch eine kollektivrechtliche Komponente enthält" (668). Ziel müsse dabei die Schaffung von Rechten auf fördernde Maßnahmen sein; ein Achtungsgebot und Diskriminierungsverbot ergebe sich bereits aus dem Grundgesetz. Zuletzt werden Länderverfassungen ausgewertet.
Guido Koch (GK)
Dr., Politikwissenschaftler, Qualitätsmanagment, GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.
Rubrizierung: 2.352.312.323.54.3 Empfohlene Zitierweise: Guido Koch, Rezension zu: Markus Pallek: Der Minderheitenschutz im deutschen Verfassungsrecht. Frankfurt a. M. u. a.: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/8825-der-minderheitenschutz-im-deutschen-verfassungsrecht_19880, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 19880 Rezension drucken
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