/ 21.06.2013
Harm Goris / Marianne Heimbach-Steins (Hrsg.)
Religion in Recht und politischer Ordnung heute/Religion in Law and Politics Today
Würzburg: Ergon Verlag 2008 (Judentum, Christentum, Islam 5); 162 S.; kart., 24,- €; ISBN 978-3-89913-640-1In den Beiträgen geht es zum einen darum, „ob und inwiefern das Recht als gesellschaftliche Institution Integrationsmedium einer Pluralität von Religionen und Weltanschauungen sein kann“ und zum anderen um die Frage, „unter welchen Bedingungen und Kriterien Religion(en) ein konstruktiver Faktor der Gestaltung moderner – rechtsstaatlich verfasster – Gesellschaften sein können bzw. nach welchen Maßstäben diesem Anspruch, den die Religionen [...] in unterschiedlicher Weise und Lautstärke artikulieren, um des sozialen Friedens willen stattgegeben oder Einhalt geboten werden muss“ (7). Diese komplexe Fragestellung bildete den Gegenstand eines Doppel-Symposiums des Zentrums für Interreligiöse Studien der Universität Bamberg und des Centre for Intercultural Ethics der Universität Tilburg (Niederlande) 2005. Im ersten Abschnitt wird die häufig konstatierte Wiederkehr der Religionen hinterfragt und im zweiten Part greift Mariano Barbato in seinem politikwissenschaftlichen Beitrag die von Jürgen Habermas genährte Debatte um die „postsäkulare Gesellschaft“ (109 ff.) auf. Er fragt nach der neuen Bedeutung von Religion für die Ordnung des öffentlichen Lebens und skizziert, wie er sich eine Revitalisierung der religiösen Tradition für die Orientierung in aktuellen gesellschaftspolitischen Streitfragen vorstellt. Die intensive Diskussion während des Aushandlungsprozesses des Verfassungsvertrages über die Frage, ob und wenn ja, in welcher Form ein Gottesbezug im Vertrag verankert werden sollte, ist ein konkretes Beispiel, an dem die Schwierigkeiten des Verhältnisses von Religion und Recht deutlich werden. Im Ergebnis setzten sich die Vertreter des „Säkularen“ durch: Einen direkten Gottesbezug gibt es im Verfassungsvertrag nicht, lediglich einen Rekurs auf das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas“. Dem Plädoyer des Bischofs Josef Homeyer für einen Gottesbezug stellt der Moraltheologie Jan Jans die These gegenüber, dass auch ohne einen solchen expliziten Bezug in dem Verfassungsvertrag eine gleichsam „anonyme Theologie“ (10) entziffert werden könne.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.23 | 3.2 | 2.21 | 5.46 | 5.41
Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Harm Goris / Marianne Heimbach-Steins (Hrsg.): Religion in Recht und politischer Ordnung heute/Religion in Law and Politics Today Würzburg: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/29538-religion-in-recht-und-politischer-ordnung-heutereligion-in-law-and-politics-today_34968, veröffentlicht am 08.07.2009.
Buch-Nr.: 34968
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Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
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